Nutzungsbedingungen

METACOM 8 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Die Software einschließlich des Bildmaterials auf der METACOM 8 DVD bzw. in der METACOM 8 Downloaddatei ist urheberrechtlich geschützt. Sie haben jedoch mit dem Lizenzkauf das Recht zur Nutzung erworben.

Wenn Sie als privat handelnde Einzelperson Lizenznehmer einer METACOM 8 Einzellizenz sind, können Sie diese auf jedem Gerät nutzen, das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist. Geräte am Arbeitsplatz sind eingeschlossen, wenn sie ausschließlich von Ihnen benutzt werden oder wenn Sie sicherstellen können, dass die Lizenz nur von Ihnen genutzt werden kann (z.B. durch einen eigenen passwortgeschützten Benutzerbereich, wenn andere Personen Zugriff auf das Gerät haben).

Wenn Sie als Freiberufler, Unternehmen, Einrichtung oder Behörde (nachstehend Gesellschaft) Lizenznehmer einer oder mehrerer METACOM 8 Lizenzen sind, können Sie jede Lizenz entweder (a) von einer einzelnen Person Ihrer Gesellschaft auf  einem oder mehreren von dieser Person genutzten Geräten, die Ihnen gehören oder in Ihrem Besitz sind, nutzen lassen, oder (b) von mehreren Personen Ihrer Gesellschaft auf einem einzelnen, geteilten Gerät, das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist. Zum Beispiel kann ein einzelner Nutzer METACOM 8 sowohl auf mehreren, ausschließlich von ihm benutzten Geräten nutzen oder mehrere Nutzer können METACOM 8 nacheinander auf ein und demselben Gerät nutzen. Klarstellend sei erwähnt, dass für jedes benutzte Gerät, das von mehreren Nutzern benutzt wird, eine separate Lizenz erforderlich ist.

Serverlizenzen dürfen auch über einen Server zur Nutzung freigegeben werden, und zwar entsprechend der Lizenzgröße (a) an genau so vielen festgelegten Arbeitsplätzen oder (b) von genau so vielen festgelegten Nutzern an beliebigen Arbeitsplätzen oder (c) zur Nutzung von beliebig vielen Nutzern an beliebig vielen Arbeitsplätzen, wenn die Zahl der gleichzeitigen Zugriffe auf maximal 1/3 der Lizenzgröße beschränkt ist. Zugriffsbeschränkungen sind serverseitig zu regeln.

Das digitale Bildmaterial auf der DVD bzw. in der Downloaddatei darf auf die Festplatte kopiert und beliebig verändert, jedoch nicht weitergegeben werden, es sei denn, der Empfänger verfügt ebenfalls über eine gültige METACOM 8 Lizenz. Nicht erlaubt ist die Herstellung von Kopien der DVD bzw. Downloaddatei – auch nicht in Form von Auszügen – und ihre Weitergabe, eine Sicherungskopie zu Backupzwecken darf erstellt werden. Eine Veröffentlichung der Daten in Form eigener digitaler und nicht digitaler Bildersammlungen ist ebenfalls nicht erlaubt, auch nicht in abgewandelter Form. Mit dem Erwerb eines Updates durch Tausch der alten Version gegen eine neue erlischt das Recht zur Nutzung der alten Version.

Mit METACOM 8 erstelltes Material darf in gedruckter, nicht digitaler Form weitergegeben werden (a) an eine Person, die selbst über eine gültige METACOM 8 Lizenz verfügt oder (b) zur persönlichen Nutzung an eine Person, die von Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit klinisch, therapeutisch oder lehrend betreut wird.

Das Wiedergeben der Bilder auf Internetseiten und in Druckerzeugnissen ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, erfordert in der Regel aber eine Genehmigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Bilder in begrenztem Umfang zur Illustration verwendet werden, ein Copyright-Hinweis ist anzubringen (METACOM Symbole © Annette Kitzinger). In diesem Rahmen dürfen Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nach Erwerb einer METACOM Lizenz auf ihren Webseiten sowie in jedem nicht kommerziell erstellten und vertriebenen Druckerzeugnis (z.B. Einladung, Plakat) bis zu 25 Symbole genehmigungsfrei veröffentlichen. Bei genehmigungsfreier Einbindung auf Webseiten dürfen die Symbole maximal 200×200 Pixel groß sein und bei Bedarf gegen andere Symbole ausgetauscht werden, wenn dadurch pro Jahr nicht mehr als 50 verschiedene Symbole veröffentlicht werden. Genehmigungsanfragen bitte per Mail an info (at) metacom-symbole (punkt) de.